Refresher für Praxisanleiter*innen

Anerkanntes Fortbildungsangebot gemäß Pflegeberufegesetz

Praxisanleiterinnen sind verpflichtet, ihre berufspädagogischen Kompetenzen regelmäßig zu aktualisieren. Gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist jährlich eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden nachzuweisen, um weiterhin als Praxisanleiterin tätig sein zu dürfen.

Unser Refresher-Programm „Sexualität, Gender & professionelle Haltung in der Praxisanleitung“ ist von der Bezirksregierung anerkannt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die jährliche Fortbildung.

Inhalte des Refresher-Programms (u. a.):
• Sexualität in der Pflege: professionelle Haltung & Verantwortung
• Rolle der Praxisanleitung bei sensiblen Themen
• Gender-Thematik, Diversität & aktuelle Begrifflichkeiten
• Umgang mit Auszubildenden in Fragen von Identität & Sexualität
• Rechtliche Grundlagen & Schutz vor Grenzverletzungen
• Praxisnahe Fallbeispiele & Handlungssicherheit
• Reflexion der eigenen Rolle als Praxisanleiter*in
Das Angebot kann modular gestaltet und auf die erforderlichen 24 Fortbildungsstunden pro Jahr angerechnet werden.

Rechtliche Grundlage:
• Pflegeberufegesetz (PflBG)
• Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
• Anerkennung durch die zuständige Bezirksregierung

Dieses Refresher-Angebot dient dem Erhalt der Praxisanleiter-Qualifikation und unterstützt eine qualitätsgesicherte Ausbildung im Pflegeberuf.





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Unsere Klienten sind…

Grund- und weiterführende Schulen, Berufskollegs, wie auch Pflegeschulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, sowie Paare und Einzelpersonen, denen wir individuelle Unterstützung anbieten.

Welches Anliegen Sie auch haben, wir kümmern uns um Sie!
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