Refresher für Praxisanleiter*innen
Anerkanntes Fortbildungsangebot gemäß Pflegeberufegesetz
Praxisanleiterinnen sind verpflichtet, ihre berufspädagogischen Kompetenzen regelmäßig zu aktualisieren.
Gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist jährlich eine
berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden nachzuweisen,
um weiterhin als Praxisanleiterin tätig sein zu dürfen.
Unser Refresher-Programm „Sexualität, Gender & professionelle Haltung in der Praxisanleitung“ ist von der
Bezirksregierung anerkannt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die jährliche Fortbildung.
Inhalte des Refresher-Programms (u. a.):
• Sexualität in der Pflege: professionelle Haltung & Verantwortung
• Rolle der Praxisanleitung bei sensiblen Themen
• Gender-Thematik, Diversität & aktuelle Begrifflichkeiten
• Umgang mit Auszubildenden in Fragen von Identität & Sexualität
• Rechtliche Grundlagen & Schutz vor Grenzverletzungen
• Praxisnahe Fallbeispiele & Handlungssicherheit
• Reflexion der eigenen Rolle als Praxisanleiter*in
Das Angebot kann modular gestaltet und auf die erforderlichen 24 Fortbildungsstunden pro Jahr angerechnet werden.
Rechtliche Grundlage:
• Pflegeberufegesetz (PflBG)
• Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
• Anerkennung durch die zuständige Bezirksregierung


